UNSERE KOMPETENZEN


Notare stehen für strikte Neutralität, Kompetenz und Zuverlässigkeit. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber vorgeschrieben, dass bestimmte Rechtsgeschäfte nur vor einem Notar vorgenommen werden können. Es handelt sich dabei insbesondere um solche Rechtsgeschäfte, bei denen eine rechtliche Aufklärung und der Schutz der Beteiligten vor ungesicherten Vorausleistungen besonders wichtig sind:

  • Grundstückskaufverträge / Bauträgerverträge
  • Grundschulden
  • Überlassungsverträge
  • Teilungserklärungen
  • Eheverträge
  • Scheidungsvereinbarungen
  • Adoptionsanträge
  • Erbverträge
  • Gründung von Kapitalgesellschaften (GmbH, AG u.a.), Satzungsänderungen, Kapitalmaßnahmen, Geschäftsanteilsabtretungen bei Kapitalgesellschaften
  • Umstrukturierungen von Handelsgesellschaften / Einzelunternehmen (Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel, Einbringungsgestaltungen)

Bei anderen Rechtsgeschäften ist teilweise die sogenannte privatschriftliche Form ausreichend. In vielen Fällen ist die rechtliche Beratung durch einen Notar allerdings oft unerlässlich und die notarielle Beratung und Beurkundung zu empfehlen:

  • Testamente
  • Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen, Patientenverfügungen
  • Gründung / Geschäftsanteilsabtretungen bei Personen(handels-)gesellschaften (OHG, KG, GbR)

Wir stehen Ihnen gerne jederzeit in allen genannten Bereichen, also im Grundstücksrecht, Erbrecht, Familienrecht und Gesellschaftsrecht mit unserer Fachkompetenz zur Verfügung.

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