DER WEG ZU IHRER NOTARURKUNDE


1. DAS ERSTE GESPRÄCH


Sie wenden sich mit Ihrem Anliegen an uns und besprechen mit unseren Mitarbeitern oder mit uns, wie Ihr Ziel zu erreichen ist, welche Alternativen insoweit ggfs. bestehen und welche Vor- und Nachteile dabei zu bedenken sind. Aus den von uns aufgezeigten Möglichkeiten wählen Sie die Ihres Erachtens passendste Option.

Wir sorgen in jedem Fall für eine für alle Vertragsparteien rechtlich ausgewogene Gestaltung und helfen, Risiken zu vermeiden.



2. DIE ENTWURFSFERTIGUNG


Haben Sie Ihre Wahl getroffen und stehen die wesentlichen Punkte fest, fertigen wir einen entsprechenden Entwurf.

Nach Übermittlung prüfen Sie und ggfs. Ihr Steuerberater den Entwurf. Selbstverständlich können dann noch etwaige Unklarheiten geklärt und Ergänzungswünsche eingearbeitet werden.



3. DIE BEURKUNDUNG


Sind alle Vertragsparteien mit dem Entwurf einverstanden, findet die Beurkundung statt.

In der Beurkundung liest der Notar den Text der Urkunde vor und erklärt die einzelnen Regelungen in verständlichem Deutsch. Die Beteiligten können jederzeit Fragen stellen und sich den Vertragstext erklären lassen. Kleinere Änderungen, die sich aus dem gemeinsamen Gespräch ergeben, können auch im Beurkundungstermin selbst noch eingearbeitet werden. Am Schluss wird die Urkunde von den Vertragsbeteiligten und dem Notar unterzeichnet. Mit der notariellen Urkunde wird ein rechtswirksames Dokument hergestellt, dessen Inhalt die Beteiligten bindet und das hohe Beweiskraft besitzt, insbesondere gegenüber Gerichten oder Behörden.



4. DER VOLLZUG


Nach der Beurkundung überwacht der Notar den gesamten Vollzug der Urkunde. Er holt beispielsweise Genehmigungen und Zeugnisse ein, beantragt Registereinträge, übernimmt notwendige Anzeigen bei Behörden, teilt Zahlungstermine mit und erteilt, wenn notwendig, die Vollstreckungsklausel zur zwangsweisen Durchsetzung von Ansprüchen.

Nach Abschluss des Vollzug der Urkunde erhalten Sie eine Vollzugsmitteilung, anhand derer Sie sehen können, dass Ihr Anliegen vollständig abgewickelt ist.


NOTARKOSTEN

Das Beauftragen eines Notars ist oft gar nicht so teuer, wie Sie vielleicht denken. Dies liegt insbesondere daran, dass der Notar neben den Gebühren der Beurkundung keine weiteren Kosten für die Beratung und die Erstellung des Entwurfs der Urkunde erhebt – ganz gleich wie kompliziert und umfangreich die Urkunde ist.

GEBÜHRENSYSTEM

Notare erheben für ihre Tätigkeit Gebühren nach einem gesetzlich festgelegten sozialen Gebührensystem, das sich ausschließlich nach dem Geschäftswert der Angelegenheit richtet. Der Gesetzgeber hat sich für dieses Gebührensystem entschieden, weil es den Beteiligten eine Reihe von Vorteilen bietet:

  • Da sich die Kosten nach der wirtschaftlichen Bedeutung des Geschäfts bemessen, ist auch bei Angelegenheiten mit geringem Geschäftswert sichergestellt, dass die Notarkosten nicht außer Verhältnis zum wirtschaftlichen Wert des Rechtsgeschäftes stehen.
  • Da es nicht auf die Komplexität und den Umfang einer Angelegenheit oder auf die vom Notar aufgewandte Arbeitszeit ankommt, kann Ihnen (in der Regel) Ihr Notar schon vor der Beauftragung die endgültigen Kosten einer geplanten Beurkundung mitteilen. Die Notarkosten sind daher transparent und berechenbar.
  • Die Beratung und der Entwurf der Urkunde sind mit der Gebühr für die Beurkundung abgegolten, unabhängig davon, wie kompliziert oder beratungsintensiv eine Angelegenheit ist.
  • Die gleiche Leistung kostet bei jedem Notar das Gleiche. Der Notar darf weder höhere noch niedrigere Gebühren als die gesetzlich festgesetzten in Rechnung stellen.
  • Die Richtigkeit der Kostenrechnungen des Notars wird regelmäßig staatlich überprüft.

Einige Berechnungsbeispiele zu Notarkosten bei ausgewählten notariellen Tätigkeiten finden Sie auf der Homepage der Bundesnotarkammer unter:

https://www.notar.de/themen/notarkosten/beispiele

Für eine konkrete Auskunft zu den Kosten der von Ihnen geplanten Beurkundung wenden Sie sich einfach an unsere Mitarbeiter.

WISSENSWERTES

Immobilienkaufvertrag
Überlassung (Schenken) und vorweggenommene Erbfolge
Testament, Erbvertrag
Ehevertrag
Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung
Unternehmen, Rechtsform
GmbH Liquidation (Beendigung)
Vereinsrecht
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Sie wollen eine GmbH oder Unternehmergesellschaft mit beschränkter Haftung gründen? Übermitteln Sie uns zur Erstellung eines Entwurfes die nötigen Informationen auf unserem Fragebogen.

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Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung

Wenn wir für Sie eine Vorsorgevollmacht und/oder eine Patientenverfügung entwerfen sollen, übermitteln Sie uns einfach den nachfolgenden, von Ihnen ausgefüllten Fragebogen.

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Überlassungsvertrag

Zur effektiven Vorbereitung eines Überlassungsvertrages bitten wir Sie, den nachfolgenden Fragebogen auszufüllen und an uns zu übermitteln.

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Kaufvertrag

Zur effektiven Vorbereitung eines Kaufvertrages bitten wir Sie, den nachfolgenden Fragebogen auszufüllen und an uns zu übermitteln.

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Erbschaftsausschlagung

Zur effektiven Vorbereitung einer Erbschaftsausschlagung bitten wir Sie, den nachfolgenden Fragebogen auszufüllen und an uns zu übermitteln.

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Testament / Erbvertrag

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